Kalamitätsnutzungsantrag

Kalamitätsnutzungsantrag

Holznutzung infolge höherer Gewalt

Naturereignisse zwingen Waldbesitzer zu Nutzungen, die nicht planmäßig sind. Trotzdem muss auch dieses Holz als Einnahme aus der Land- und Forstwirtschaft beim Finanzamt versteuert werden.

Um finanzielle Nachteile zu verringern, bietet der Staat für betroffene Waldbesitzer die Möglichkeit, Schadholz zu melden und Steuervorteile zu erlangen.

Steuern sparen - Vom ersten Festmeter an

Schadholz ist vom ersten Festmeter an nur mit dem halben Steuersatz belastet. Übersteigt die Holzmenge den normalen Nutzungssatz um 100 %, dann wird sogar nur ein Viertel der normalen Steuer verlangt.

Auch wenn sie zum Jahresanfang nur geringe Schadholzmenge finden, ist ein Antrag immer sinnvoll. Es kann im Laufe das Jahres immer noch mehr Holz dazu kommen!

 

Hier geht's zu den Antragsunterlagen

 

BITTE NICHT VERGESSEN

Als erstes erfolgt die Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b

Nach Erhalt der Holzgutschrift erfolgt zwingend der Nachweis über Schäden infolge höherer Gewalt nach § 34b

 

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