Neuerlass des Bundeswaldgesetzes BWaldG

Neuerlass des Bundeswaldgesetzes BWaldG

Liebe Mitglieder,

auch wenn Weihnachten kurz vor der Tür steht und wir alle um diese Jahreszeit lieber den schönen Dingen im Leben nachgehen würden, sehen wir es als unsere Informationspflicht an, euch über den aktuellen Stand in Sachen „Novelle Bundeswaldgesetz“ zu informieren.

Nachstehend ein Auszug aus dem E-Mailverkehr mit der AGDW- Die Waldeigentümer

 


Liebe IK-Mitglieder,

seit gestern liegt uns der Entwurf des Bundeswaldgesetzes für die Ressortabstimmung (s. Anlage) vor, die am 4. Dezember 2023 begonnen hat und lt. BMEL Mitte Januar 2023 abgeschlossen werden soll.

Folgende Änderungen wurden ggü. der November-Fassung vorgenommen:

  • Streichung des Begriffs „naturnah“ im Zusammenhang mit „Wald“ und „Ökosystem“
  • Streichung des Begriffs „weit“ vor „überwiegend heimisch“.  In der Gesetzesbegründung ist daher nicht mehr von zwei Drittel die Rede. Unter „überwiegend“ sind damit mind. 51 % zu verstehen.
  • Der bisherige § 17 zum Waldmanagement-Plan wurde komplett gestrichen. Entsprechend wurde der Erfüllungsaufwand niedriger gesetzt.
  • Der Passus im Paragrafen zum Waldnaturschutz, dass die Wilddichte der Verjüngung des Waldes nicht entgegenstehen dürfe („habitatangepasste Wilddichte“), wurde ebenfalls gestrichen. Hier haben sich offensichtlich die Jäger bereits durchgesetzt.

Alle anderen Punkte sind nach wie vor enthalten, wie insbesondere

  • nachrangige Nennung des Wirtschaftsfaktors Wald bzw. der Holzerzeugung
  • Katalog von Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten inkl. Einziehung von Tatmitteln
  • Verbot „Kahlschläge“
  • Rückegassen-Abstand von 40 Metern
  • nachteilige Neu-Regelung der Verkehrssicherungspflicht

Unsere Grundsatzkritik ist daher weiterhin zutreffend: Waldbau-Handbuch mit Mikromanagement-Regelungen, behördliche Gängelung, Bürokratieaufbau, Einschränkung BA-Wahl usw. Eine leicht überarbeitete Fassung der Grundsatzkritik finden Sie anbei. Beigefügt ist auch das Vergleichsdokument, in dem die Änderungen von November auf Dezember im Detail deutlich gemacht sind.

Wir gehen nach Gesprächen in den letzten Tagen mit dem Bundeskanzleramt, dem stellv. SPD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Wiese und Vertretern der FDP davon aus, dass die Ministerien eine Reihe von Änderungsvorschlägen in den Prozess einbringen werden und die Ressortabstimmung kaum bis Mitte Januar abgeschlossen sein wird.

[Quelle: AGDW- Die Waldeigentümer]

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