Neues Gebäudeenergiegesetz diskriminiert die Holzenergie
Frontalangriff gegen Energieholz
Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:
- Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
- Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
- Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
- Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen uns im ländlichen Raum.
Für uns Waldbesitzende bedeutet der Gesetzentwurf einen enteignungsgleichen Eingriff, den eigenen Rohstoff energetisch nicht mehr nutzen zu dürfen.
Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Abstimmungsprozess.
Bitte kontaktiert Eure jeweiligen Bundestagsabgeordneten der Ampel und protestiert eindringlich gegen diese Diskriminierung unseres Rohstoffes Holz (per Mail/per Post oder telefonisch).
Als Orientierungshilfe stehen unten ein Musterbrief und weitere Informationen zur Verfügung. Dieser Musterbrief kann aber gerne mit eigenen Anmerkungen oder Befürchtungen ergänzt werden.
die Kontaktdaten der MdBs sind über diese Webseite zu finden: Deutscher Bundestag - Abgeordnete.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!