Fixlängen

Fixlängen

Allgemeine Aushaltung

  • Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche
  • Länge 4,10m oder 5,10m im Normalfall
  • Länge 3,10m und 5,10m nach Rückfrage in der Geschäftsstelle
  • Maximaler Stockdurchmesser 60 cm ohne Rinde (Mittendurchmesser maximal 50cm)
  • Mindest-Zopfdurchmesser 15cm ohne Rinde
  • gesund, gerade, nicht zu grobastig

Mittenstärkesortierung Fixlängen

Die beiden unteren Stämme sind als sogenannte Fixlängen (4m u. 5m-Abschnitte) ausgehalten. Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass pro Abschnitt zusätzlich eine Holzzugabe von 10 cm (Längenübermaß) zu vergeben ist, sodass die tatsächliche Länge der Abschnitte 5,10 m bzw. 4,10 m beträgt. Die Fixlängen müssen gerade und gesund sein sowie einen Mindestzopfdurchmesser von 15 cm m. R. aufweisen. Krumme Abschnitte sowie solche, die den geforderten Mindestdurchmesser unterschreiten, werden ins Papierholz einsortiert. Gipfelstammstücke werden wegen ihrer starken Grobastigkeit meistens ins „D-Holz“ („schlechtes C =Cx“) eingewertet. Der Stockdurchmesser darf nicht größer als 60 cm sein. Holzmengen von < 15 fm müssen vermessen und jeweils Länge und Durchmesser mit Rinde (m.R.) an der Stirnseite der Stämme angeschrieben werden.

Schema Mittenstärkesortierung Fixlängen
Schema Mittenstärkesortierung Fixlängen